Christa Sorg

+43 (0)680 31 18 342 · sorg.praxis@outlook.at

"Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt - der andere packt sie kräftig an und handelt"
(Danthe Alighieri)


· 1988-1991 Krankenpflegeschule Barmherzige Schwestern Linz
· 2011-2012 Weiterbildung Kontinenz- und Stomaberatung KAV Wien, Akademie für Pflege
· 2013-2014 BEBO Beckenboden-Kursleiterin für Frauen und Männer
· Unterrichtstätigkeit an Krankenpflege-Ausbildungsstätten
· Vortragstätigkeit



Ich freu mich Sie in der Praxis K·U·S·S begrüßen zu dürfen!
Ich nehme mir für Sie die Zeit die Sie brauchen.

Ich biete Ihnen Beratung bei

Störungen der Harnausscheidung

  • Unkontrollierter Harnverlust
  • Vermehrter Harndrang mit häufigen WC-Besuchen
  • Entleerungsstörung
  • Wiederkehrende Blaseninfektion

Störungen der Stuhlausscheidung

  • Unkontrollierter Stuhlverlust / Stuhlschmieren
  • Chronische Verstopfung / Durchfall
  • Entleerungsstörung

Therapieangebot

  • Ausführliches Erstgespräch
  • Wahrnehmungsschulung der Beckenbodenmuskulatur
  • Schließmuskel- und Verhaltenstraining
  • Biofeedback und Elektrostimulation
  • Schulung intermittierender Katheterismus
  • Schulung transanale Irrigation
  • Kontinenzhilfsmittelversorgung
  • Beckenbodenkurse zum bedarfsorientierten Muskeleinsatz
  • Einzelstunden nach individueller Vereinbarung

Therapieangebot bei Stomaanlage

  • Schablonenkontrolle
  • Betreuung bei Komplikationen (Prolaps, Hernie, Stenose, Hautproblem, etc.)
  • Stomaproduktauswahl
  • Einschulung zur Irrigation
  • Betreuung nach Rückoperation
  • Hilfe bei allen Belangen rund um sie Stomaanlage

Honorare Praxis K·U·S·S

Erstgespräch, Beratung, Einschulung ISK/ TAI

(50 min.) 70€

Biofeedbacktraining

Einzeltraining 20€
10er Block 150€

Verlaufskontrolle

15€

Beckenbodenkurs BeBo

(7x 90min.) 168€

Kontinenzberatung

(50 min.) 70€

Stomaberatung / Stomaversorgung

(30 min.) 40€

Meine Leistungen sind nicht mit den Krankenkassen verrechenbar. Sie erhalten von mir eine Rechnung die Sie bar oder per Erlagschein bezahlen, mit der Bitte sie trotzdem bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt können Sie die Rechnung dann jedenfalls geltend machen.